Resolution Freiversuche

Im Hinblick auf die Freiversuchsregelung, die nur für Bachelorstudierende und für das endgültige Nichtbestehen im Master gelten, beschließt das Studierendenparlament unseren Antrag:

„Mit Bedauern haben wir die Entscheidung des Senates bezüglich der Freiversuchsregelung und die Umsetzung dieser Entscheidung durch das Rektorat zur Kenntnis genommen. Als zweifelsohne am schwersten von der neuen Regel getroffene Gruppe an der RWTH wollen wir unsere Kritik und unser Unverständnis äußern.

Die Unterscheidung vonseiten der Hochschule zwischen Bachelor und
Masterstudierenden ist dabei völlig willkürlich und entbehrt jeder Grundlage. Alle Studierenden leiden erheblich unter der psychischen Belastung und der Einsamkeit, die durch die CoronaPandemie und die damit einhergehende Isolierung hervorgerufen werden. Die Überlastung der psychologischen Beratung an der RWTH und bei niedergelassenen Psycholog*innen und Psychotherapeut*innen verdeutlicht dies.

Das Arbeiten und Lernen aus dem Homeoffice, das Ausbleiben sozialer
Kontakte und der Umgang mit neuen Lehr und Prüfungsformaten, das alles sind
Probleme, die alle Studierenden gleichermaßen treffen, unabhängig von
Studienfortschritt. Der im Senat besprochene Kompromiss missachtet das nicht nur, sondern verschärft den Leistungsdruck in den Masterfächern sogar noch.

Im Studierendenparlament äußerten Sie (der Rektor), dass in Ihren Augen nichts gegen eine Freiversuchsregelung für alle Studierenden spricht. Dies bestärkt uns nur in unserem Unverständnis. Unsere Position ist dabei eindeutig: Wir als gewählte Vertretung der Studierendenschaft fordern eine vollständige Umsetzung der Freiversuchsregelung für alle Studierenden und kritisieren den vorliegenden Beschluss des Rektorats aufs schärfste.

Wir empfinden es als sehr bedauerlich, dass unsere Bedenken ignoriert
wurden. Nur eine vollständige Umsetzung der Freiversuchsregelung kann ein
Ausgleich für die Erschwerungen durch die CoronaPandemie darstellen.“

Diese Resolution soll als Brief an das Rektorat und den Senat geschickt werden.